Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell eine dienstliche Beurteilung unter Anderem mit der Begründung aufgehoben, dass die Grundlagen für die Beurteilung nicht in einer Rechtsnorm geregelt sind (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2021, Az. 2 C 2.21). Reine Verwaltungsvorschriften reichen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus. Dies betrifft vermutlich auch die Beurteilungen Bayerischer Landesbeamter.