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Grenzen der Anrechnung von Renten auf die Versorgung

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 06.12.2017 festgestellt, dass die Anrechnung von Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder einer befreienden Lebensversicherung nach Art 85. Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BayBeamtVG gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

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Rechtsanwalt Florian S. Gottlieb
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