Das Bundesverwaltungsgericht änderte seine Rechtsprechung zur Absenkung der Gesamtnote nach erfolgter Beförderung: Weicht eine Regelbeurteilung bei der Leistungsbewertung und bei der Gesamtnote wesentlich von der vorangegangenen Regelbeurteilung ab, bedarf dies stets einer Begründung (BVerwG, Urteil v. 12.10.2023, Az. 2 A 7.22).